§ 1 Mitgliedsbeiträge
1. Die Mitgliedsbeiträge sind periodisch - viertel-, halb- oder ganzjährig - im Voraus ohne Aufforderung zu leisten. Name des Mitglieds und abgedeckter Zeitraum sind anzugeben. Rückzahlungen finden nicht statt.
2. Der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag ist von dem Mitglied auf das Konto des Vereins zu überweisen oder beim Schatzmeister bar einzuzahlen.
Kontoinhaber: WABE e.V.
Bank: Stadtsparkasse Magdeburg
Kontonummer: 38253146
BLZ: 81053272
Verwendungszweck: Mitgliedsbeitrag für Jahr bzw. Monate, Name, Vorname
§ 2 Beginn und Ende der Beitragspflicht
1. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Monat, in dem der Aufnahmeantrag durch den Vorstand des Vereins bestätigt wurde.
2. Die Beitragspflicht endet in dem Monat, in dem die Mitgliedschaft endet.
§ 3 Beitragssätze
1. Für natürliche Personen sind Mitgliedsbeiträge freiwillig.
Als Richtwerte werden vorgeschlagen:
2. Juristische Personen bezahlen jährlich 125,00 Euro als Mitgliedsbeitrag.
3. Sonderbeiträge sind alle Beiträge, welche höher als die in Abs. 1 u. 2 genannten Beiträge sind. Sie können auf Antrag als Spende ausgewiesen werden.
§ 4 Buchführung
1. Zur Kontrolle des Beitragseinganges und der Beitragsverpflichtung muss mindestens ein Beitragsnachweisbuch geführt werden.
2. Für die Führung des Beitragsnachweisbuches ist der Schatzmeister des Vereins verantwortlich.
§ 5 Mahnungen
1. Mitglieder die es versäumen, ihren Beitrag zu zahlen sind anzumahnen. Bleibt die erste Mahnung erfolglos, ist nach mindestens einem Monat erneut zu mahnen.
2. Erfolgt nach der 2. Mahnung keine Zahlung, entscheidet der Vorstand über das weitere Vorgehen.
§ 6 Beitragsjahr
Beitragsberechnungsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 7 Inkrafttreten
Die Beitrags- und Finanzordnung tritt mit Wirkung vom 01.11.00 in Kraft.